Die Touristensteuer auf den Balearen, offiziell als Steuer auf touristische Übernachtungen (Impuesto sobre Estancias Turísticas, IET) bezeichnet und umgangssprachlich als „Ökosteuer“ bekannt, ist eine verpflichtende Abgabe in der Autonomen Gemeinschaft der Balearen. Sie basiert auf dem Gesetz 2/2016 des balearischen Parlaments und den bis 2026 geltenden steuerlichen Anpassungen. Die Steuer wird für Übernachtungen in offiziellen Beherbergungsbetrieben auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erhoben. Die Einnahmen fließen ausschließlich in Projekte zum Umwelt- und Naturschutz, zur Restaurierung des historischen Kulturerbes, zur Verbesserung der Wasserinfrastruktur sowie zum Erhalt geschützter Naturräume, die besonders stark durch den Tourismus belastet sind. 

Bei Hotels VIVA legen wir großen Wert auf Transparenz bei der Urlaubsplanung und den anfallenden Kosten. Gerade bei einem Familienurlaub auf Mallorca ist es wichtig, alle Ausgaben von Anfang an genau zu kennen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen oder unerwartete Zusatzkosten beim Check-in an der Rezeption. Ein häufiger Fehler, insbesondere bei Reisenden, die Mallorca zum ersten Mal besuchen, besteht darin, die Touristensteuer nur anhand des Grundbetrags zu berechnen. Dabei wird oft übersehen, dass auf diese Abgabe zusätzlich die spanische Mehrwertsteuer (IVA) erhoben wird. 

Ziel dieses Ratgebers ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Touristensteuer auf Mallorca im Jahr 2026 zu geben. Wir zeigen Ihnen die aktuell gültigen offiziellen Steuersätze inklusive 10 % spanischer Mehrwertsteuer (IVA), erklären, wie sich die Abgabe je nach Reisezeit berechnet, erläutern die geltenden Altersbefreiungen und veranschaulichen anhand konkreter Rechenbeispiele, mit welchen Kosten Sie bei Ihrem Mallorca-Urlaub rechnen sollten. 

Offizielle Steuersätze 2026 (Tagesbeträge inklusive IVA)

Damit Sie Ihre Reisekosten realistisch planen können, finden Sie nachfolgend eine übersichtliche Tabelle mit den aktuellen Steuersätzen. Sie zeigt nicht nur die gesetzlich festgelegte Touristensteuer auf den Balearen, sondern auch den tatsächlich zu zahlenden Betrag inklusive 10 % spanischer Mehrwertsteuer (IVA) pro Person und Übernachtung. Außerdem sehen Sie, welche Steuersätze für die Hotels von VIVA im Norden und Osten Mallorcas gelten. 

Unterkunftskategorie

Grundbetrag (Hauptsaison: Mai–Okt.)

Endbetrag inkl. 10 % spanischer Mehrwertsteuer (IVA) (pro Person/Nacht)

Grundbetrag (Nebensaison: Nov.–Apr.)

Endbetrag inkl. spanischer Mehrwertsteuer (IVA) (pro Person/Nacht)

Beispielunterkunft von VIVA

5-Sterne-Hotels und 4-Sterne-Superior-Hotels*

4,00 €

4,40 €

1,00 €

1,10 €

VIVA Blue & Spa / VIVA Cala Mesquida Resort & Suites

4-Sterne-Hotels und 3-Sterne-Superior-Hotels*

3,00 €

3,30 €

0,75 €

0,83 €

VIVA Sunrise / VIVA Eden Lago

1-, 2- und 3-Sterne-Hotels

2,00 €

2,20 €

0,50 €

0,55 €

Andere offiziell registrierte Unterkünfte

Ferienapartments (4 Schlüssel)

4,00 €

4,40 €

1,00 €

1,10 €

VIVA Cala Mesquida Suites & Spa (ausgewählte Bereiche) 

Ferienunterkünfte mit ETV-Lizenz

2,00 €

2,20 €

0,50 €

0,55 €

Unterliegen einer eigenen touristischen Gesetzgebung

So wird die Touristensteuer berechnet: Formel und Einflussfaktoren

Der Betrag, der am Ende auf Ihrer Rechnung erscheint, ergibt sich nicht aus einem festen Pauschalbetrag. Er wird anhand von drei Faktoren berechnet, die je nach den Rahmenbedingungen Ihrer Reise den endgültigen Gesamtbetrag beeinflussen.

Der Faktor Reisezeit (saisonabhängige Touristensteuer)

Die balearische Gesetzgebung teilt das Steuerjahr verbindlich in zwei klar voneinander abgegrenzte Zeiträume ein:

  • Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): In diesem Zeitraum ist die Zahl der internationalen Besucher am höchsten und die Belastung der Wasserressourcen und Naturräume der Insel besonders groß. Daher wird die Touristensteuer in voller Höhe gemäß den offiziellen Steuersätzen erhoben.
  • Nebensaison (1. November bis 30. April): Um den Tourismus außerhalb der Hauptsaison zu fördern und die Auslastung der Hotels in den Wintermonaten zu unterstützen, sieht das Gesetz eine automatische Ermäßigung von 75 % auf die Touristensteuer vor. Gäste, die im April oder November in einem unserer geöffneten Hotels übernachten, zahlen daher nur ein Viertel des Betrags, der für dasselbe Zimmer im August fällig wäre.

Die steuerliche Belastung nach europäischem Recht (10 % spanische Mehrwertsteuer (IVA))

Eine häufige Frage lautet: Warum wird auf eine staatliche Touristensteuer zusätzlich die spanische Mehrwertsteuer (IVA) erhoben? Die Antwort liegt im gesetzlichen Erhebungsverfahren. Die Regierung der Balearen verfügt weder an Flughäfen noch in Häfen über eine eigene Verwaltungsstruktur, um diese Steuer direkt von den Reisenden einzuziehen. Deshalb sind Hotels und andere touristische Beherbergungsbetriebe gesetzlich verpflichtet, die Touristensteuer im Namen der Behörden zu erheben. 

Das bedeutet, dass die Unterkunft rechtlich als zwischengeschaltete Einzugsstelle fungiert. Sie erhebt die Touristensteuer zusammen mit den Übernachtungskosten, zieht sie beim Gast ein und führt sie vierteljährlich an die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) ab. Da die Touristensteuer Bestandteil einer Rechnung für Beherbergungsleistungen ist, die in Spanien ausgestellt wird, unterliegt sie den spanischen Mehrwertsteuervorschriften. Deshalb wird auf den Grundbetrag der Touristensteuer zusätzlich die spanische Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 % erhoben. 

Die Unterkunftskategorie

Der dritte Faktor ist die offizielle Hotelkategorie, die von der Tourismusbehörde der Balearen festgelegt wird. Die Höhe der Touristensteuer richtet sich nach der Kategorie der Unterkunft. Daher fällt für ein 4-Sterne-Superior-Hotel mit einer umfangreichen Ausstattung – etwa weitläufigen Gartenanlagen, großen Poolbereichen und mehreren Themenrestaurants – wie dem VIVA Blue & Spa in Playa de Muro oder dem VIVA Cala Mesquida Resort & Suites ein Grundbetrag von 4,00 € (4,40 € inkl. IVA) an. Für ein 4-Sterne-Hotel wie das VIVA Sunrise in Port d'Alcúdia beträgt der Grundbetrag dagegen 3,00 € (3,30 € inkl. IVA pro Erwachsenem und Übernachtung). 

 
 

Offizielle Ausnahmen und Ermäßigungen: die gesetzlichen Vergünstigungen

Um Familien finanziell zu entlasten und längere Aufenthalte zu fördern, sieht das Gesetz 2/2016 über die Touristensteuer (IET) eine Reihe von Steuerbefreiungen und Ermäßigungen vor, die automatisch angewendet werden und die Kosten spürbar senken.

Vollständige Steuerbefreiung für Kinder unter 16 Jahren

Das ist die wichtigste Regel für Familienurlaub auf den Balearen: Alle Kinder unter 16 Jahren sind vollständig von der Zahlung der Touristensteuer (IET) befreit. 

Es ist wichtig, die genauen Altersgrenzen dieser Regelung zu kennen: Die Steuerbefreiung gilt für Kinder von 0 bis einschließlich 15 Jahren. Ab dem Tag, an dem ein Kind 16 Jahre alt wird – maßgeblich ist dabei das Anreisedatum bzw. der Check-in –, gilt es steuerrechtlich als erwachsener Gast und muss die Touristensteuer in voller Höhe entrichten. Für Familien mit mehreren Kindern oder Paare, die mit zwei oder drei schulpflichtigen Kindern reisen, kann diese Regelung bei einem einwöchigen Aufenthalt eine Ersparnis von über 70 € bedeuten.

Die Ermäßigung von 50 % für längere Aufenthalte (ab der 9. Übernachtung)

Der balearische Gesetzgeber hat einen finanziellen Anreiz für Reisende geschaffen, die sich für einen längeren Aufenthalt auf den Balearen entscheiden und damit zu einem Tourismusmodell mit geringerer Fluktuation beitragen. Die Regelung sieht vor, dass ab der 9. aufeinanderfolgenden Übernachtung die Touristensteuer automatisch um 50 % reduziert wird. 

Damit dieser Rabatt gewährt werden kann, müssen zwei strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Nächte müssen zeitlich unbedingt aufeinanderfolgen und ununterbrochen sein.
  2. Der Aufenthalt muss zwingend innerhalb derselben Hotelanlage stattfinden. Wenn ein Reisender fünf Nächte in einer Anlage verbringt und anschließend für weitere fünf Nächte in ein anderes Resort umzieht, wird der Steuerzähler beim zweiten Check-in auf Null zurückgesetzt, wodurch der Anspruch auf den Rabatt von 50 % bei beiden Buchungen erlischt, da diese als eigenständige geschäftliche Transaktionen betrachtet werden.

Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen

Abgesehen von den Kriterien hinsichtlich Alter und Aufenthaltsdauer sieht das Gesetz eine begrenzte Anzahl von Befreiungen von der Gebühr vor, die nur nach Vorlage entsprechender Nachweise zum Zeitpunkt der Registrierung gewährt werden:

  • Personen, die aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen oder schwerwiegende Gesundheitsnotfälle) auf die Balearen reisen.
  • Reisende, deren Aufenthalt im Rahmen von Sozialprogrammen europäischer oder spanischer Behörden für Seniorinnen und Senioren oder zur Integration besonders schutzbedürftiger Personengruppen gefördert wird (z. B. im Rahmen von IMSERSO-Programmen).
  • Lizenzierte Sportlerinnen und Sportler, die in einer Unterkunft übernachten, um an offiziellen Wettkämpfen oder Trainingslagern teilzunehmen, die von der Regierung der Balearen offiziell anerkannt sind (ein besonders wichtiger Punkt für auf Triathlon und Radsport spezialisierte Sporthotels wie VIVA Blue & Spa). 

Simulation der tatsächlichen Kosten: Schritt-für-Schritt-Berechnung

Um jegliche Unklarheiten bei der Berechnung zu vermeiden und eine möglichst hohe Genauigkeit bei der Planung Ihres Urlaubsbudgets zu gewährleisten, stellen wir im Folgenden zwei praktische Beispiele auf Basis realer Buchungsprofile vor. Dabei zeigen wir die einzelnen Berechnungsschritte, die unsere Systeme bei Ihrer Ankunft an der Rezeption verarbeiten.

Fall A: Familie mit 4 Personen im VIVA Sunrise (4 Sterne – Hauptsaison) 

  • Reisedaten: Aufenthalt im August (Hauptsaison) im Familienresort VIVA Sunrise (Port d'Alcúdia), das offiziell als 4-Sterne-Hotel klassifiziert ist
  • Reisende: 2 Erwachsene (38 und 36 Jahre) und 2 Kinder (7 und 11 Jahre)
  • Aufenthaltsdauer: 7 aufeinanderfolgende Nächte
  • Berechnung im Detail:
    • Schritt 1 (Tarif festlegen): Da es sich um die Hauptsaison und ein 4-Sterne-Hotel handelt, beträgt der anwendbare Tarif 3,00 € + 10 % IVA = 3,30 € pro Person und Tag. 
    • Schritt 2 (Befreiungen berücksichtigen):Die beiden Kinder sind 7 und 11 Jahre alt. Da beide unter 16 Jahre alt sind, beträgt ihre Touristensteuer 0,00 €.
    • Schritt 3 (Kurzaufenthalte für Erwachsene berechnen): Da es sich um eine Buchung mit 7 Übernachtungen handelt (unterhalb der Grenze von 9 Übernachtungen für die Ermäßigung bei längeren Aufenthalten), werden 100 % der Übernachtungen zum vollen Tarif berechnet.
    • Formel: $2\text{ adultos} \times 3,30\text{ €} \times 7\text{ noches} = 46,20\text{ €}$
  • Gesamtkosten der IET, die beim Check-in zu entrichten sind: 46,20 € insgesamt für die gesamte Familie.

Fall B: Paar im VIVA Cala Mesquida Resort & Suites (4-Sterne-Superior – längerer Aufenthalt)

  • Reisedaten: Aufenthalt im Juli (Hauptsaison) im VIVA Cala Mesquida Resort & Suites, das offiziell als 4-Sterne-Superior-Hotel klassifiziert ist 
  • Reisende: 2 Erwachsene als Paar 
  • Aufenthaltsdauer: 11 aufeinanderfolgende Übernachtungen im selben Resort
  • Berechnung im Detail:
    • Schritt 1 (Basistarif festlegen): Da es sich um ein 4-Sterne-Superior-Hotel in einem Sommermonat handelt, beträgt der reguläre, mit IVA belastete Tarif 4,40 € pro Person und Übernachtung.
    • Schritt 2 (Langzeitermäßigung berücksichtigen):
      • Die ersten 8 Übernachtungen werden zu 100 % des gesetzlichen Steuersatzes berechnet: $2\text{ adultos} \times 4,40\text{ €} \times 8\text{ noches} = 70,40\text{ €}$.
      • Ab der 9. Übernachtung (einschließlich), also für die Übernachtungen 9, 10 und 11 (insgesamt 3 Nächte), gilt die gesetzliche Ermäßigung von 50 %. Der tägliche Betrag reduziert sich auf $4,40\text{ €} / 2 = 2,20\text{ €}$ pro Person.
      • Berechnung des ermäßigten Abschnitts : $2\text{ adultos} \times 2,20\text{ €} \times 3\text{ noches} = 13,20\text{ €}$.
    • Schritt 3 (Einzelbeträge addieren): $70,40\text{ €} + 13,20\text{ €} = 83,60\text{ €}$.
  • Gesamtkosten der IET, die an der Rezeption zu entrichten sind: 83,60 € für den gesamten Aufenthalt.

Operative Abwicklung und greifbarer Mehrwert bei Hotels VIVA

Bei Hotels VIVA betrachten wir die Zahlung der Touristensteuer nicht als reine bürokratische Belastung, sondern als direkte und nachprüfbare Investition in den Schutz der natürlichen und kulturellen Umgebung, die das Reiseerlebnis am Mittelmeer prägt. Damit der administrative Ablauf bei Ihrer Ankunft reibungslos funktioniert, haben wir unser unternehmensweites Verfahren zur Erhebung der Steuer an allen unseren Rezeptionen standardisiert. 

Das Abrechnungsverfahren im Hotel: Warum wird die Steuer nicht online erhoben?

Viele unserer Gäste fragen uns verwundert, warum die Ecotasa bei Abschluss ihrer Online-Buchung über unsere Website oder über ein externes Reisebüro nicht bereits im Zahlungsvorgang enthalten und beglichen wird. Der Grund dafür ist ausschließlich rechtlicher Natur und hängt mit den staatlichen Prüfanforderungen zusammen.

Die Vorschriften der Steuerbehörde der Balearen (ATIB) untersagen ausdrücklich die vorzeitige Online-Erhebung der Touristensteuer vor der zuverlässigen Überprüfung der Identität, des tatsächlichen Geburtsdatums (um die Befreiung für Kinder unter 16 Jahren berücksichtigen zu können) und der genauen Anzahl der Personen, die das Zimmer zum Zeitpunkt des Check-ins tatsächlich belegen. 

Wohin genau fließt das Geld, das Sie an der Rezeption unserer Resorts entrichten? Jeder eingenommene Euro wird einem zweckgebundenen Fonds zugeführt, der von einer Kommission zur Förderung des nachhaltigen Tourismus verwaltet wird und sich aus Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen, Umweltorganisationen und staatlicher Behörden zusammensetzt. Wenn Sie in unseren Resorts übernachten, leistet Ihre Ecotasa einen direkten und unmittelbaren Beitrag zur natúrichen Umgebung, die Sie umgibt:

  • Im Norden der Insel (Alcúdia und Muro): Wenn Sie in Unterkünften wie VIVA Blue & Spa oder VIVA Eden Lago übernachten, trägt Ihre Steuerzahlung zur Mitfinanzierung von Projekten zur hydrologischen Regeneration und zur Wiederaufforstung mit einheimischer Flora im angrenzenden Naturpark S'Albufera bei. Dieses geschützte Feuchtgebiet, das bedeutendste seiner Art auf den Balearen, fungiert als grüne Lunge und biologischer Filter, der die kristallklare Qualität und Reinheit der Gewässer an der Playa de Muro sicherstellt und den empfindlichen Lebensraum von mehr als zweihundert Zugvogelarten bewahrt. 
  • Im Osten Mallorcas (Capdepera): Wenn Sie sich für unsere exklusive Lage direkt am Meer im VIVA Cala Mesquida Resort & Suites entscheiden, finanziert der Fonds der Ecotasa die Waldüberwachung sowie die aufwendige Instandhaltung der erhöhten Holzstege und der Systeme zur Stabilisierung der Vegetation, die das beeindruckende Dünengebiet von Cala Mesquida schützen. Diese kontinuierliche Investition verhindert den durch Winderosion und den Aufenthalt von Badegästen verursachten Rückgang der Sandflächen und bewahrt eine der wildesten, spektakulärsten und am besten erhaltenen Küstenlandschaften des gesamten Mittelmeers. 

Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Rahmen der Ecotasa (FAQ)

Um die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Fragen zu klären, die sich bei der Reiseplanung internationaler Gäste und Familien häufig ergeben, beantwortet unser Rechts- und Concierge-Team die folgenden Fragen mit fundierten Informationen:

Ist die Ecotasa bei der Buchung eines „All-inclusive“-Pakets über einen internationalen Reiseveranstalter oder ein stationäres Reisebüro bereits enthalten und bezahlt?

In nahezu 100 % der Fälle lautet die Antwort: nein. Die internationalen Handelsvorschriften von Reiseveranstaltern und Reisebüros in Europa trennen streng zwischen den Kosten des Reisepakets für Transport, Transfer und die Hotelleistungen (egal ob Halbpension, Vollpension oder All Inclusive) und den lokalen bzw. staatlichen Abgaben am Reiseziel. Die Verträge zur Vermittlung touristischer Leistungen legen fest, dass die Übernachtungssteuern vom Endkunden persönlich direkt beim Beherbergungsbetrieb in Landeswährung oder per Bankkarte beglichen werden müssen. Wenn Sie mit einem All-Inclusive-Gutschein eines externen Anbieters in unseren Hotels einchecken, muss die Ecotasa vor dem Zugang zur Suite an der Rezeption bezahlt werden.

Welche offiziellen Dokumente muss ich an der Hotelrezeption vorlegen, um nachzuweisen, dass meine Kinder unter 16 Jahre alt sind und die vollständige Befreiung von der Ecotasa erhalten?

Damit unsere Computersysteme die gesetzliche 100%ige Befreiung von der Ecotasa für Kinder unter 16 Jahren anwenden können, verlangt die touristische Kontrollregelung der Balearen eine Überprüfung anhand eines gültigen Identitätsnachweises. Beim Check-in müssen die verantwortlichen Erwachsenen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass der mitreisenden Kinder vorlegen, aus dem das Geburtsdatum eindeutig hervorgeht. Als gültige Nachweise werden keine Schülerausweise, Kinderkreditkarten oder bloße mündliche Erklärungen akzeptiert. Sobald das tatsächliche Geburtsdatum in unser System eingetragen und überprüft wurde, wird die Befreiung automatisch auf der Gesamtrechnung berücksichtigt.

Wenn ich meinen Mallorca-Urlaub aufteile und 5 Nächte in einem Hotel im Norden sowie weitere 5 Nächte in einem Resort im Süden oder Osten der Insel verbringe, werden die Aufenthaltstage zusammengerechnet, sodass ich ab der neunten Übernachtung von der 50%igen Ermäßigung profitieren kann?

Nein, unter keinen Umständen. Der entsprechende Artikel des Gesetzes 2/2016 über die IET, der die Ermäßigung für längere Aufenthalte regelt, ist eindeutig: Die ab der 9. Übernachtung geltende 50%ige Ermäßigung ist untrennbar an einen durchgehenden und ununterbrochenen Aufenthalt innerhalb derselben Beherbergungseinheit gebunden. Teilt ein Gast seinen 10-tägigen Urlaub auf zwei verschiedene Unterkünfte auf – selbst wenn beide Anlagen zur selben Hotelkette oder Marke gehören –, wird die Berechnung der Aufenthaltsdauer durch die Steuerbehörde in dem Moment unterbrochen, in dem der Check-out in der ersten Unterkunft erfolgt. Beim Einchecken im zweiten Hotel beginnt die Berechnung der Aufenthaltsdauer wieder von vorne, wodurch der Anspruch auf den um 50 % reduzierten Tarif in keinem der beiden getrennten Aufenthaltszeiträume entsteht. Daher bietet es nicht nur Vorteile für die Organisation und den Komfort des Urlaubs, die gesamte Reise in einer einzigen Unterkunft wie Hotels VIVA zu verbringen, sondern bringt ab der neunten Übernachtung auch einen direkten finanziellen Vorteil.